Tel: 0621 83476-0 | Mail: Horst.Reinhardt (at) Keller-KG.de



  • Wir sind auf Fahrzeuge der kompletten Volkswagengruppe, wie VW, Audi, Seat und Skoda spezialisiert. Wartung oder Reparatur aller Fahrzeugtypen und aller Herstellermarken, sind bei uns möglich!
  • Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung können Sie von Montag bis Freitag bei uns im Haus durchführen lassen.
  • Ob Räder oder Reifen, ob PKW oder auch Ihr Motorrad, wir lagern Ihre Schmuckstücke gut geschützt, gegen Wind und Wetter, ein.

Willkommen »

Willkommen auf unserer Seite

Kurzinfo »

Lackiererei wieder eröffnet

Seit dem 15.06.2011 haben wir den Betrieb der Lackiererei wieder aufgenommen und bieten nun wieder unseren Kunden alles aus einer Hand.

Im Aufbau

Unsere Website befindet sich derzeit im Aufbau

Unsere Faxnummer hat sich geändert, Sie können uns ab jetztunter 0621/83476-50 ein Fax zusenden!


KFZ-GVO »

KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung

Durch die neuen Regeln auf dem Sekundärmarkt sollen der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen und technischen Informationen weiter erleichtert und damit die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger Ersatzteilhersteller und Werkstätten gesteigert werden. Auch will die Kommission sicherstellen, dass Hersteller/Importeure das Bestehen von Garantieansprüchen nicht mehr davon abhängig machen, dass Wartungsleistungen in autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Es darf allerdings weiterhin verlangt werden, dass unter die Garantie fallende Reparaturen von Vertragswerkstätten durchgeführt werden.

Partikelfilter »

Förderung für Partikelfilter

Die Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert. Eine Antragstellung ist vom 1. Februar 2012 an möglich. Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs 330 Euro vom Staat erhalten. Die Förderung erfolgt im Wege des nachträglichen Antragsverfahrens und kann unter www.bafa.de beantragt werden. Hierfür wird dann das Online-Antragsverfahren auf www.bafa.de zur Verfügung gestellt. Die Förderung kommt in Betracht für: •PKW mit Dieselmotor, die bis 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, •Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor •Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember ...


Weitere Informationen

  • Egal ob Sommer oder Winter, ob vor oder nach einer Urlaubsfahrt: mit unserem Sicherheits-Check bieten wir Ihnen zu jeder Gelegenheit eine kostengünstige Überprüfung Ihres Autos an. Lassen Sie sich das nicht entgehen, gehen Sie auf Nummer Sicher.

  • Wartung und Inspektion nach Herstellervorgabe. Sie erhalten bei uns zusätzlich eine Mobilitätsgarantie über eine Laufzeit von vollen 12 bzw. 24 Monate, unabhängig von der Laufleistung.

  • Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.


In Zusammenarbeit mit TippsTrensNews waren wir in der ersten Januar-Woche auf N24 zu sehen. Mehr ->